Ab dem 6. Lebensjahr beginnt der Zahnwechsel. Ab jetzt sollten halbjährliche Kontrolluntersuchungen und Prophylaxemaßnahmen durchgeführt werden.

Zu den individualprophylaktischen Leistungen (kurz IP-Leistungen) zählen die Erstellung des Mundhygienestatus (IP1), Zahnputztraining mit Zahnbürste und Zahnpflegehilfsmitteln und Aufklärung über zahngesunde Ernährung (IP2), die Fluoridierung der Zähne (IP4) und die Fissuren- und Grübchenversiegelung (IP5)