Fissurenversiegelung

Sind bei Ihrem Kind die bleibenden Backenzähne (Molaren) komplett durchgebrochen, sind diese unmittelbar nach dem Zahndurchbruch besonders kariesgefährdet. Daher empfiehlt sich eine sogenannte Fissuren- und Grübchenversiegelung , die an den besonders kariesanfälligen Kauflächen vorgenommen wird. Dazu wird die Kaufläche zunächst gereinigt und im Anschluss mit einem Ätzgel angeraut (konditioniert). Nach einer bestimmten Einwirkzeit wird das Ätzgel gründlich vom Zahn gespült und dieser getrocknet. Dann wird der Versiegelungskunststoff aufgetragen und mit einem speziellen Licht ausgehärtet. Im Anschluß wird die Kaufläche des Zahnes poliert und fluoridiert. Die Fissuren- und Grübchenversiegelung ist nicht nur eine gute Maßnahme zur Kariesvorsorge. Darüber hinaus erleichtert sie Ihrem Kind die tägliche Zahnpflege.

Bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 6 – 17 Jahren wird die Fissurenversiegelung der ersten und zweiten bleibenden Backenzähne (Molaren) vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die Prämolaren werden, obwohl sie auch Fissuren haben und eine Versiegelung unter den genannten Voraussetzungen medizinisch sinnvoll ist, nicht gezahlt. Private Krankenversicherungen übernehmen erfahrungsgemäß die Kosten für eine Fissurenversiegelung für Patienten jeden Alters an allen zu behandelnden Zähnen.